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Des Deutschen liebstes Urlaubsland

Bereits seit einigen Jahren ist bei den Deutschen ein Land ganz klar die Nummer 1: ihr eigenes Land, Deutschland. Natürlich sind besonders für die Sommerferien auch südliche Länder wie Spanien, Thailand und Griechenland sehr beliebt; aber auch trotz der teilweise nicht immer mit Garantie zu erwartenden sommerlichen Temperaturen und stattdessen mit einem ordentlichen Niederschlag zwischendurch zieht es uns immer wieder für unseren Urlaub in die heimischen Gefilde. Und das ist auch gut so! Denn nicht nur die Vielfalt des Landes gibt zahlreiche Möglichkeiten der individuellen Feriengestaltung her, der begehrte Ort zum Urlauben kann zudem sehr komfortabel entweder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Pkw erreicht werden - und das spart wertvolle Zeit, denn die soll schließlich nicht für die Anreise, sondern für den Urlaub genutzt werden.

Ferienhäuser Schleswig Holstein

Urlaub im "echten Norden", in Schleswig-Holstein

Zwischen Bergen und Meeren

Wie bereits erwähnt, ist aber auch die Vielfalt von Deutschlands landschaftlichen Gegebenheiten ein großer Anreiz für die deutschen Urlauber, ihr eigenes Land in der schönsten Zeit des Jahres zu entdecken. Steht der Sinn nach ausgiebigen Wandertouren, vielleicht sogar mit ein bisschen "Gekraxel", dann ab in die Berge; wer an verträumten Deichen entlang spazieren möchte und gerne ein wenig melancholische Natur genießt, der macht sich auf an die Nordsee. Und soll das Badevergnügen vor malerischer Kulisse ganz im Vordergrund stehen, ohne lange aufs Wasser warten zu müssen, für den eignen sich Ferien an der Ostsee ganz gewiss. Es liegt also klar auf der Hand: warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?

Auch haben sich die Möglichkeiten der Unterbringung in den letzten Jahren in Deutschland stark geändert: schossen vor allem in den 1970er und 1980er Jahren die sogenannten "Bettenburgen", also große Hotelkomplexe, wie Pilze aus dem Boden, mögen es auch die Deutschen ganz nach skandinavischem Vorbild inzwischen lieber ein wenig privater. Ob familiäres Ferienresort, urige Pensionen, schnuckelige Bungalows oder moderne Ferienhäuser; in Deutschland gibt es mittlerweile zig Möglichkeiten, sodass jeder Urlauber sein perfektes Feriendomizil finden kann.

Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein ab dem 03. April 2022

In Schleswig-Holstein trat ab dem 19. Februar 2022 ein 3-Stufen-Plan in Kraft, der nun ab Sonntag, den 03. April 2022, durch ein geändertes Landesinfektionsschutzgesetz abgelöst wird. Bereits seit dem 20, März 2022 bestand bei Beherbergungen in Deutschlands nördlichstem Bundesland keinerlei Nachweispflicht mehr bezüglich Corona-Impfungen oder Corona-Tests, ab dem ersten Sonntag im April fallen nun die meisten Einschränkungen weg, darunter vielerorts auch die Maskenpflicht. Eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Bereichen mit viel Publikumsverkehr wurde ausgesprochen, dies basiert aber auf persönlicher Entscheidung. Eine Maskenpflicht gilt allerdings weiterhin:

  • für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
  • für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Besucher haben eine FFP2-Maske zu tragen
  • in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen
  • bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
  • im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbusse (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)

Ziel sei es nach wie vor, besonders die vulnerablen Gruppen zu schützen, so der Ministerpräsident Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Von daher wird nach wie vor um Respekt und Rücksichtnahme im Umgang miteinander gebeten, Betreibern und Veranstaltern wird zudem empfohlen, angemessene Hygienevorkehrungen zu gewährleisten, z.B. Möglichkeiten zur Händedesinfektion, Reinigung aller Räumlichkeiten sowie regelmäßiges Lüften. Die Testpflicht für Mitarbeiter und Eltern in Kitas und für Kindertagespflegepersonen bleibt vorerst bestehen (3x wöchentliches Testen).

Da die neue Landesverordnung auch auf den Anpassungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes aufbaut, äußerte sich Ministerpräsident Günther auch zu der sogenannten "Hotspot-Regel". Es habe eine intensive Beratung in Expertenrunde gegeben, in der festgelegt wurde, dass sich gegen eine Einzelregelung in den Kreisen entschieden wird. Die Hotspot-Regelung ist in Schleswig-Holstein somit derzeit nicht anwendbar.

Weitere Informationen zu der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220329_Corona-BekaempfungsVO.html sowie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2022/I/220329_neue_Corona-VO.html?fbclid=IwAR29LFrEigYinAo3x5krK2l0iouo2NxAlCU-86NcYSrTspFtkwKY8eqgQlE.

Häuser mit Aktivitäts-/ Poolraum

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde das bisherige Hygienekonzept der Aktivitätshäuser überprüft und die Anforderungen wurden erweitert. Zeitgleich wurde die Endreinigung in den Mietpreis inkludiert, sodass anreisende Gäste grundsätzlich Häuser mit identischem, hohem Standard vorfinden.

Aufenthalt im Aktivitätshaus

  • Die Informationsmappe für Gäste ist komplett abwischbar.
  • Gemeinsame Lektüre wie Zeitschriften, Bücher und Prospekte wurden aus der Ferienunterkunft entfernt.
  • Es gilt generell Selbstversorgung. Gäste werden dazu angehalten, möglichst wenig in Supermärkte zu gehen und konzentriert am Urlaubsbeginn einzukaufen.
  • Gemeinschaftsräume im Ferienhaus, gemeinsam genutzte Sauna und Wellnessbereiche werden exklusiv nur durch die gebuchte Gruppe genutzt.

Wäschepakete

  • Bestellte Wäschepakete (Handtücher, Bettwäsche, Geschirrhandtücher) werden folienverpackt aus der Wäscherei bereitgestellt. Die Betten können unter Einhaltung von Hygienestandards auch schon bezogen werden. Die Information ist für den Gast nachvollziehbar dokumentiert.
  • Die gesamte vom Gast benutzte Wäsche (Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher, Waschlappen, Spültücher) und die verwendeten Reinigungstücher werden nach der Benutzung am Ende des Aufenthalts der professionellen Reinigung übergeben.

Checkout / Reinigung

  • Check-Outs der Buchungen erfolgen unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsstandards.
  • Lüften des Ferienhauses bei Abreise und während der Reinigungsphase ist Standard.
  • ALLE zurückgelassenen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände werden im Rahmen der Wechselreinigung entsorgt.
  • Die Wechselreinigung erfolgt nach bestmöglichen Hygienestatus gründlich und sorgfältig und wird an vielen Stellen mit Desinfektionsmittel im Wischverfahren seit 2020 durchgeführt.
  • Beim Einkauf, bzw. Einsatz von Desinfektionsmitteln wird auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ geachtet.
  • Zur Abtötung von Coronaviren reicht nach derzeitigen Empfehlungen die niedrigste Variante „begrenzt viruzid“.
  • Besonders intensiv werden 'viel gemeinsam genutzte' Oberflächen an Türen, Fenstern, Lichtschaltern, etc. im Aktivitätsraum, Poolraum und in Bad und WC gereinigt/desinfiziert.
  • Besonders intensiv werden auch - wie schon immer - vom Gast häufig berührte Gegenstände, z.B. Reinigungsutensilien, Fernbedienungen, Displays, Wasserkocher, Toaster, Herd, Kaffeemaschine, Kühlschrank gereinigt.
  • Das Geschirr wird – soweit realistisch im zeitlichen Rahmen der Wechselreinigung - im Geschirrspüler bei mindestens 60°C mit einem haushaltsüblichen Geschirrspülmittel gereinigt.
  • Whirlpools werden generell bei jedem Mieterwechsel mit Desinfektionsmittel gespült.

Haushaltsbeschränkung?

Wenn Sie zeitgleich mit mehreren Familien einen Urlaub in Olpenitz planen, unterstützen wir Sie gerne bei der Buchung mehrerer Ferienhäuser.

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