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info@dk-ferien.de

Sehr geehrte Kunden,

die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen dansommer AS, Virumgårdsvej 27, DK-2830 Virum, Telefon: +49 40 2388 5982, E-Mail: dansommer@dansommer.de - nachstehend „dansommer“ abgekürzt - und Ihnen bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abgeschlossenen Vertrages.

Sie schließen keinen Vertrag mit dk-ferien, sondern mit dansommer. dk-ferien ist lediglich Vermittler des Vertragsverhältnisses. Angaben zu Nebenkosten erfolgen nach bestem Wissen und können im Einzelfall abweichen.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von dk-ferien zustande kommt.

Der Vermieter des Feriendomizils und Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist die Firma dansommer. Bitte lesen Sie deren nachfolgende Bedingungen daher sorgfältig durch.

dansommer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Eigentümer des Ferienobjektes ist nicht dansommer, sondern eine dritte Partei („Hauseigentümer“). dansommer stellt Ihnen das Ferienobjekt im Auftrag des Hauseigentümers und auf Nutzen und Gefahr des Hauseigentümers zur Verfügung. dansommer hat einen Vertrag mit dem Hauseigentümer, der dansommer das exklusive Recht zum Abschluss der Vermietung des Ferienobjektes gibt. Betrifft die Buchung ein Hausboot oder schwimmendes Haus, so gelten diese Buchungsbedingungen in Verbindung mit den spezifischen Bedingungen für Hausboote oder schwimmende Häuser. Die Anmietung eines Ferienobjektes unterliegt immer diesen Buchungsbedingungen, die zusammen mit dem „Wichtigen Hinweisen“ und mit dem Mietausweis den Mietvertrag („Vertrag“) bilden. Auch können Reisebüros, Internetportale und andere Buchungsstellen eine Nutzung der Ferienobjekte allein auf dieser Grundlage vermitteln. dansommer vermittelt keine Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen. Der Umfang der Vermittlungsleistungen durch dansommer ergibt sich aus der Hausbeschreibung. Sonderabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegen. Sollte Sie als Mieter sich entscheiden, weitere Leistungen oder Produkte hinzuzukaufen, oder sollten Ihnen zusätzliche Leistungen oder Produkte angeboten werden, wie zum Beispiel Eintritt in Schwimmbäder oder Vergnügungsparks, so liegt darin ein gesonderter Vertragt über diese Leistungen und Produkte zwischen Ihnen als Mieter und dem Hauseigentümer oder dem Anbieter der zusätzlichen Leistungen/Produkte. Sie sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allein den Vertrag mit dansommer regeln.

GRUNDSÄTZLICHES

Vor Reiseantritt erhalten Sie die Mietunterlagen, die die Art und Weise und den Ort der Schlüsselabholung benennen. Als Mieter müssen Sie zum Buchungszeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sein. Buchen Sie für eine Jugendreisegruppe, dann müssen Sie zum Buchungszeitpunkt mindestens 21 Jahre alt sein.

1. MIETZEITRAUM

Die Mietunterlagen benennen sowohl Ihr Anreisedatum als auch das Abreisedatum und bestimmen damit den Anfang und das Ende des gebuchten Zeitraumes. Hier erfahren Sie auch, ab wann das Ferienobjekt am Anreisetag bezogen werden kann und bis wann es verlassen werden muss. Denn bei späterer Ankunft findet die Schlüsselübergabe nur entsprechend einer vorausgegangenen Absprache und gegen Zahlung von vereinbarten Gebühren statt. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Die Schlüsselübergabe setzt immer voraus, dass Sie alle Zahlungen an dansommer geleistet haben und im Besitz der Mietunterlagen im Original und eines Lichtbildausweises sind.

2. FERIENOBJEKT

2.1. Nutzungszweck und Größenangaben: Sofern mit dansommer nichts anderes vereinbart ist, darf das Ferienobjekt allein zu Urlaubszwecken genutzt werden. Die angegebene Wohnfläche ergibt sich aus den Außenmaßen des Sockels. Wohnwagen, Zelte oder Ähnliches dürfen auf dem Grundstück nicht aufgestellt werden. Falls dansommer oder der Eigentümer vermutet, dass etwas vor sich geht, das gegen geltende Gesetze, die dansommer-Richtlinien, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst, so haben dansommer und der Eigentümer das Recht sich Zugang zum Ferienobjekt zu verschaffen; und wenn sich nach ihrem Ermessen die Vermutung bestätigt, haben sie das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die betreffenden Person/Personen ohne Vorankündigung und ohne ein Recht auf Mieterstattung aus dem Ferienobjekt zu verweisen.
2.2. Anzahl der Reisenden: Das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück dürfen stets nur von der maximalen Anzahl von Personen genutzt werden (womit Übernachtungen gemeint sind, tagsüber können gerne Gäste empfangen werden), wie sie im Katalog, Internet und dem Vertrag als Maximalbe-legung benannt werden. Hierbei sind auch Kinder jeden Alters mitzuzählen. Ausgenommen sind lediglich Ferienobjekte, welche die Möglichkeit gewähren, ein zusätzliches Kind (unter 4 Jahren) kostenlos zu beherbergen. Ob eine solche Möglichkeit besteht, wird Ihnen das Buchungspersonal auf Anfrage gerne mitteilen, sofern Sie es nicht ohnehin der Hausbeschreibung auf unserer Webseite (Registerkarte „Übersicht und Ausstattung“) entnehmen können. Wenn das Ferienobjekt von mehr als der maximal zugelassenen Personenzahl genutzt wird, oder der Mieter auf dem Grundstück Zelte, Wohnwagen oder Ähnliches aufgestellt hat, kann dansommer oder der Hauseigentümer ohne Räumungsfrist deren Entfernung verlangen. Kommt der Mieter diesem Verlangen nicht innerhalb von 12 Stunden nach, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und sämtliche Reisenden müssen ohne Rückzahlung des Nutzungsentgelts unverzüglich und ohne weitere Aufforderung das Ferienobjekt verlassen.dansommer vermittelt vorzugsweise die Vermietung von Ferienobjekten für Familien und Paare. Jugendgruppen – darunter zu verstehen mindestens 6 Personen unter 21 Jahren – müssen sich schon bei Buchung als eine solche anmelden. dansommer oder der Hauseigentümer dürfen die Reisenden zurückweisen und den Mietvertrag ohne Erstattung der Miete zu kündigen, wenn diese sich nicht zum Zeitpunkt der Buchung als Jugendgruppe angemeldet haben.
2.3. Haustiere und Allergien: In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht zugelassen. Weder dansommer noch der Hauseigentümer können indes garantieren, dass sich in diesen Ferienobjekten niemals Haustiere aufgehalten haben, oder dass der Hauseigentümer selber keine Haustiere hält. Weder dansommer noch der Hauseigentümer können deshalb die Verantwortung für allergische, z.B. asthmatische, Reaktionen des Mieters aufgrund der Tatsache, dass sich Tiere in den einzelnen Ferienobjekten aufgehalten haben, übernehmen.
2.4. Lärm: Auch in Feriengebieten kann es zu unerwartetem Lärm durch Nachbarn, Bauarbeiten, Verkehr oder dergleichen kommen. Weder dansommer noch der Hauseigentümer können dafür die Verantwortung übernehmen.
2.5. Internet: Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten – durch Kabel oder drahtlos. Hierbei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung des Hauseigentümers, welche zudem durch die örtlichen Verhältnisse der Signalabdeckung beeinflusst wird. Weder dansommer noch der Hauseigentümer können die Verantwortung für Probleme übernehmen, die aus schlechtem Empfang, Überlast, Kabelproblemen oder unzureichendem Datenfluss entstehen. Sie dürfen den Internetzugang nur nutzen, wenn Sie volljährig sind und sich dabei im Rahmen der Nutzung strikt an die geltenden Gesetze halten.
2.6. Rauchen: Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, darf im Inneren der Ferienobjekte nicht geraucht werden. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass hier niemals zuvor überhaupt geraucht worden ist. Sollten Sie das Rauchverbot missachten, so müssen Sie eine Gebühr von EUR 400 zahlen.
2.7. Boot: Falls Ihnen der Hauseigentümer dieses kostenlos zur Verfügung stellt, so nutzen Sie das Boot auf eigene Gefahr. Ebenso sind Sie dafür verantwortlich, dass alle gesetzlich erforderliche Ausrüstung ausreichend an Bord vorhanden ist. Falls Ihnen der Hauseigentümer das Boot vermietet, so hat dansommer darauf keinen Einfluss und trägt insoweit keine Verantwortung. Sollte die Nutzung eines Bootes einen Befähigungsnachweis voraussetzen, so ist es Ihre Aufgabe, diesen bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Alle Personen müssen bei Benutzung eines Bootes eine Rettungsweste tragen. Es ist jedoch weder die Aufgabe von dansommer noch die des Hauseigentümers, für eine ausreichende Anzahl passender Rettungswesten zu sorgen. Sie dürfen somit nicht voraussetzen, dass sich ausreichend Rettungswesten im Ferienobjekt befinden. Kinder unter 16 Jahren dürfen ein Boot nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie als Mieter stets den Instruktionen von dansommer oder des Hauseigentümers nachkommen. Nach Benutzung des Bootes müssen Sie dieses wieder fachgerecht und in jedem Fall über der Hochwasserlinie lagern. Weder dansommer noch der Hauseigentümer sind für Unglücke oder Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes entstehen.
2.8. Swimmingpool, Whirlpool oder ähnliche Einrichtung: Wenn im Ferienobjekt einSwimmingpool, ein Whirlpool oder ähnliche Einrichtungvorhanden ist, müssen Sie als Mieter aus Sicherheitsgründen stets den Instruktionen von dansommer oder des Hauseigentümers nachkommen. Eine übermäßige Nut-zung des Schwimmbeckens,des Whirlpools oder ähnlicher Einrichtung ist nicht empfehlenswert. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.
2.9. Hausboote und schwimmende Häuser: Sie müssen hierbei ebenso die nationalen Gesetze sowie die örtlichen Regelungen im Bereich des aktuellen Liegeplatzes kennen und einhalten. Übertretungen können zu ordnungsrechtlichen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sie sind als Mieter bei der Ankunft dazu verpflichtet, sich ausreichend zu informieren, wie beispielsweise Abfall und Fäkalien zu entsorgen sind, wie der Umgang mit Feuerwerkskörpern, offenem Feuer und Grill geregelt ist und unter welchen Voraussetzungen das Angeln, das Surfen, das Fahren mit Wasserski, das Baden und das Tauchen und Ähnliches erlaubt ist. Weitere Informationen werden Sie auf den Hausbooten und schwimmenden Häusern selber vorfinden.

3. PREISE UND ZAHLUNGEN

Sofern nicht anderweitig angegeben, verstehen sich alle Preise in EURO (EUR) pro Haus und Woche. dansommer ist manchmal dazu verpflichtet, vor der Ankunft im Ferienobjekt lokale Steuern von den Mietern zu erheben, und die anfallenden Steuern sind in der Regel in den Preisen enthalten. Wenn es nicht möglich ist, die vom Mieter zu zahlenden lokalen Steuern zum Zeitpunkt der Buchung in den Preis aufzunehmen, ist dansommer berechtigt, diese auf den dem Mieter in Rechnung gestellten Preis aufzuschlagen. Ihre Buchung ist – egal, wie und wo sie vorgenommen wird – sofort verbindlich. Hat das System Ihre Buchung entgegengenommen, so erhalten Sie von dansommer eine Buchungsbestätigung mit der Bitte, den Gesamtpreis gemäß nachstehender Regeln in ein oder zwei Raten an dansommer zu zahlen. Die Mietunterlagen übersendet dansommer alsdann nach Erhalt des Gesamtpreises. Sollten Sie jedoch die elektronische Kommunikation gewählt haben, so sendet dansommer Ihnen unmittelbar nach Buchung eine E-Mail mit einem Link zu „My Booking“. Dort finden Sie ebenfalls die Zahlungsbedingungen und dort können Sie sich außerdem nach vollständiger Zahlung die Mietunterlagen herunterladen. Sofern der Mieter mit Kreditkarte bezahlt hat, stehen ihm die Mietunterlagen unverzüglich nach der Buchung zur Verfügung.

3.1. Bei Buchung 56 Tage oder mehr vor Anreise: Die 1. Rate über 25 % des Gesamtpreises ist sofort fällig und muss dansommer binnen 8 Tagen zugehen. Die 2. Rate über 75 % des Gesamtpreises muss dansommer spätestens 42 Tage vor der Anreise in Händen sein.
Bei Buchung 55-42 Tage vor Anreise: Der Gesamtpreis (100 %) ist sofort fällig und muss dansommer binnen 3 Tagen zugehen.
Bei Buchung 41-00 Tage vor Anreise: Der Gesamtpreis (100 %) ist sofort fällig nach Buchung. Die Zahlung muss daher in diesem Fall unmittelbar per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung des Mietvertrages betrachtet, und dansommer ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. dansommer wird aber soweit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 6.
3.2 Zahlungsart
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ziehen wir die erste und soweit gegeben die zweite Rate zur Fälligkeit ein. Auch die SEPA-Lastschrift wird frühestens am Tage der Fälligkeit gezogen. Sollte das Fälligkeitsdatum keinem Bankwerktag entsprechen, so erfolgt die Ausführung am nächstfolgenden Bankwerktag. Die Fälligkeitsdaten entnehmen Sie bitte Ihren Buchungsdokumenten. Ohne weitere Vorankündigung gelten diese Zahlungsfristen als abweichend vereinbart.
3.3 Preise
Die in unserem Katalog, im Buchungssystemenoder im Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Vor Ort kommen noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu, eine eventuelle Kurtaxe und die Kosten der Endreinigung bei den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Beschaffung von Visa, Devisen sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen allein zu Ihren Lasten und werden von uns ggf. nach Aufwand in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes im Katalog, Internetund/oder Preisliste angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis exklusive Verbrauch von Wasser, Strom, Heizöl, Gas oder Ähnlichem sowie Heizung (hierunter auch Kaminholz).

4. STEUERN UND ABGABEN

Im Falle von Steuererhöhungen oder der Einführung neuer Steuern, Abgaben und Devisenschwankungen ist dansommer gegen entsprechenden Nachweis berechtigt, den dem Mieter in Rechnung gestellten Betrag entsprechend zu erhöhen. Führt der Wechselkurs der Währung im Belegenheitsland oder im Buchungsland gegenüber den in der Hausbeschreibung benannten Preisen zu Abweichungen, so darf dansommer den Gesamtpreis auch nach der Buchung entsprechend anpassen, ohne dass dem Mieter hieraus ein Recht zur Vertragsaufhebung entsteht.

5. dansommers SICHERHEITEN

Buchen Sie über dansommer ein Ferienobjekt, dann nutzen Sie damit bereits automatisch und ganz ohne weitere Kosten das dansommer-Sicherungspaket. Dieses soll Sie grundsätzlich schon einmal gegen einige der Wechselfälle des Lebens absichern.

Vom Sicherungspaket profitieren Sie bei Stornierung:
5.1.1. Das Sicherungspaket deckt eine Stornierung dann ab, wenn Ihnen der Aufenthalt im Ferienobjekt dadurch unmöglich wird, dass nach Ihrer Buchung ein Todesfall, eine plötzliche Krankheit, ein ärztlich angeordneter Krankenhausaufenthalt oder ein gleichwertiges Ereignis eintritt und zwar entweder bei Ihnen oder Ihrem Partner, den Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln, Schwiegerkindern oder Schwiegereltern. Unter einer plötzlichen Krankheit verstehen wir eine neu aufgetretene Krankheit, den begründeten Verdacht eines solchen oder die unerwartete Verschlimmerung eines bestehenden oder chronischen Leidens.Das Sicherungspaket deckt auch dann Ihren Reiseabbruch ab, wenn er aufgrund eines Feuers oder Einbruchs in Ihrem Privatheim oder ungesetzlicher Arbeitsniederlegung in demBetrieb erfolgt, der Ihnen gehört.
5.1.2. Voraussetzung für die Deckung ist jedoch:
Sie als Mieter informieren dansommer – schriftlich – innerhalb der ersten 24 Stunden nach Kenntnis von Tod oder Krankheit und zwar bis 12.00 Uhr des Anreisetages. Übersenden Sie dann innerhalb der weiteren 72 Stunden den erforderlichen dokumentarischen Nachweis. Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung des Nachweises tragen Sie.
5.1.3. Das Sicherungspaket erfasst den Zeitraum ab Buchung bis zum tatsächlichen Einzug ins Ferienobjekt. Nach dem Bezug des Ferienobjektes werden Tod und Krankheit auch dann nicht mehr gedeckt, wenn sie Anlass für einen Reiseabbruch sind.
5.1.4. Im Falle der Deckung durch das Sicherungspaket verbleibt Ihnen als dem Mieter ein Selbstbehalt von EUR 75.
5.1.5. Weitere Kosten, die mittelbar mit dem Deckungsfall in Zusammenhang stehen, werden nicht übernommen. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesen Fällen mit Ihrem Reisebüro oder Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
5.1.6 In Fällen höherer Gewalt und/oder außerordentlicher/ungewöhnlicher Ereignisse oder Umstände kann der Stornierungsservice nicht in Anspruch genommen werden.

Vom Sicherungspaket profitieren Sie bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder einer Neueinstellung:
5.2.1.
Das Sicherungspaket kommt zur Anwendung, wenn Sie unverschuldet den Arbeitsplatz verlieren und deshalb den Urlaub im gebuchten Zeitraum nicht antreten können oder als Folge Ihrer Neuanstellung den Urlaub nicht im gebuchten Zeitraum verbringen können.
5.2.2.Voraussetzung für die Deckung ist jedoch: Sie als Mieter informieren dansommer und übersenden den erforderlichen dokumentarischen Nachweis, der dansommer spätestens 8 Tage vor dem Anreisetag in Händen sein muss.
5.2.3. Im Falle der Deckung durch das Sicherungspaket haben Sie als Mieter die folgende Wahl:
Entweder wird das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen oder der Vertrag wird aufgehoben und der Gesamtpreis unter Berücksichtigung des Selbstbehalts zurückerstattet.
5.2.4. Sollte der Hauseigentümer Ihnen auf Grund eigener Insolvenz das Ferienobjekt nicht zur Verfügung stellen können, wird dieses automatisch vom Sicherungspaket abgedeckt, da dansommer Ihnen dann soweit möglich die Nutzung eines Alternativhauses ermöglichen muss.
5.2.5. Sollte das Alternativhaus preiswerter sein, so bekommen Sie die Preisdifferenz zurück.
5.2.6. Das Sicherungspaket deckt indes keine Umstände ab, die als höhere Gewalt und/oder außerordentlichen/ungewöhnlichen Ereignissen oder Umständen anzusehen sind.

Vom Geld-Zurück-Vorteil profitieren Sie in folgenden Fällen:
5.3.1.
Sie haben sich ausdrücklich für ein Ferienobjekt mit Innen-Swimmingpool entschieden und haben dieses gebucht. Der Poolbereich muss derartig gravierende Mängel aufweisen, dass diese sich nicht unverzüglich beseitigen lassen und die Benutzung des Swimmingpools dadurch eingeschränkt ist – etwa im Falle des Ausfalls der Heizung.
5.3.2. Voraussetzung für die Deckung ist jedoch:
Sie als Mieter reklamieren unverzüglich während Ihres Aufenthalts im Ferienobjekt einen Mangel im Poolbereich, den Sie nicht selber verursacht haben und der nicht nach Ablauf der nächsten 24 Stunden beseitigt werden kann.
5.3.3. Diese Deckung erfasst nur den Zeitraum zwischen der Anzeige des Mangels und dem Datum der Abreise.
5.3.4. Im Falle der Deckung haben Sie als Mieter die Wahl:
Entweder Sie verlassen dieses Ferienobjekt und erhalten das Geld anteilig bis zur Abreise zurück oder Sie erhalten ein Alternativhaus zur Nutzung. Sollte das Alternativhaus preiswerter sein, so bekommen Sie die Preisdifferenz für die restliche Mietzeit zurück.
5.3.5. Im Falle der Deckung müssen Sie jedoch bei Umzug in das Alternativhaus nicht die Kosten der Endreinigung für das Ferienobjekt übernehmen, das Sie verlassen.
5.3.6. Diese Deckung deckt allerdings keine Umstände ab, die als höhere Gewalt anzusehen sind.

Für den Best-Price-Vorteil gilt Folgendes:
5.4.1.
Wenn das von dansommer angebotene Ferienobjekt für den gleichen Zeitraum und mit den gleichen Leistungen in der gleichen Währung zu einem geringeren Preis bei einem anderen Anbieter in Ihrem Heimatland gebucht werden kann.
5.4.2. Sie erhalten in solchem Falle die Preisdifferenz zurück.
5.4.3. Dieses gilt jedoch nicht, wenn der Preisunterschied seine Ursache in Erhöhungen der Steuer oder der Abgaben hat oder eine Folge der Währungsschwankung ist.

6. STORNIERUNG UND UMBUCHUNGEN

6.1. Eine Stornierung kann nur schriftlich vorgenommen werden und ist erst nach dem Eingang bei dansommer gültig.
6.2. Sofern das Sicherungspaket nicht zur Anwendung kommt, fallen folgende Stornogebühren an:
6.2.1 Sofern es sich um ein Ferienobjekt handelt, dass für mehr als 14 Personen zugelassen ist:
a)
vom Buchungstag und bis zu 70 Tage vor Beginn der Mietzeit 25 % des gesamten Mietbetrages
b) ab 69 Tage vor Beginn der Mietzeit 80 % des gesamten Mietbetrages.
6.2.2 Für übrige Ferienobjekte:
a)
vom Buchungstag und bis zu 60 Tage vor Beginn der Mietzeit 20 % des gesamten Mietbetrages
b) von 59 bis 36 Tage vor Beginn der Mietzeit 50 % des gesamten Mietbetrages
c) ab 35 Tage vor Beginn der Mietzeit 80 % des gesamten Mietbetrages. Erhält dansommer keine schriftliche Stornierung, verfallen 100 % des gesamten Mietbetrages, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
6.3. Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung zum ursprünglichen Preis zugeführt werden, so können die unter Pkt. 6.2.1.b und 6.2.2.c genannten Gebühren auf 25 % des Gesamtpreises reduziert werden – jedoch verbleiben mindestens EUR 75. Lässt sich das Ferienobjekt nach Stornierung nicht zum ursprünglichen Preis weitervermieten, so verbleibt es bei den in Pkt. 6.2 benannten Gebühren.
6.4. Die Zeiträume in Pkt. 6.2.1 und 6.2.2 werden durch die vorhergehende Mitternacht getrennt.
6.5. Können Sie als Mieter allerdings einen Dritten benennen, der im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen das Ferienobjekt nutzen will, so akzeptiert dansommer diese Vertragsänderung gegen Zahlung einer Gebühr von EUR 75. Die Mitteilung einer Ersatzperson muss schriftlich erfolgen. Natürlich entfällt diese Gebühr, wenn der Umstand vom Sicherungspaket gedeckt wird.
6.6.1 In Bezug auf Ferienobjekt gemäss 6.2.2, akzeptiert dansommer, soweit möglich, Umbuchungen bis zum 40. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EUR 75,00.
6.6.2 Wird eine Umbuchung später durch den Mieter gemäss Punkt 6 storniert, so gilt die Bestimmung in ihrer Gesamtheit für diese Stornierung; jedoch wird der Mieter entsprechend Punkt 6.2 nicht besser gestellt, als wenn er den ursprünglichen Vertrag zum Zeitpunkt der Umbuchung storniert hätte.
6.6.3 Eine Umbuchung des ursprünglichen Vertrages ab dem 40. Tag vor Beginn der Mietzeit und danach wird als Stornierung (entsprechend der vorgenannten Bedingungen) mit anschliessender Neubuchung betrachtet.

7. VERBRAUCHSKOSTEN

7.1. Energie und Wasser: Das Laden von Elektroautos ist nur gestattet, wenn das Ferienobjekt mit einer Ladestation ausgestattet ist. In den Ferienobjekten, bei denen der Energieverbrauch in der Miete enthalten ist, wird dem Mieter eine Gebühr berechnet, wenn er ein Elektroauto laden möchte (siehe Symbole in der Objektbeschreibung). In den Ferienobjekten, wo Verbrauchskosten separat zu zahlen sind (bitte die Symbole in der Hausbeschreibung beachten), und wo es keinen Münzautomaten gibt, müssen Sie entweder eine im Vorhinein pro mitreisende Person vereinbarte Pauschale zahlen oder Sie erhalten bei Schlüsselübergabe einen Ablesezettel (sofern dieser nicht ohnehin sichtbar im Ferienobjekt ausliegt). Tragen Sie bitte sofort beim Einzug die jeweiligen Zählerstände ein. Stromzähler zeigen keine Dezimalstellen, sondern stets ganze kWh. Auch etwaige rote Zahlen stellen keine Dezimalwerte dar. Beim Auszug notieren entweder Sie oder der Hauseigentümer oder ein dansommer-Mitarbeiter wiederum alle vorhandenen Zählerstände. Sie zahlen für den Verbrauch während der gesamten Nutzungszeit auch dann, wenn Sie selber das Ferienobjekt nicht während der gesamten Zeit genutzt haben. Ferienobjekte werden im Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. vor Ihrer Ankunft auf 15 Grad vorgeheizt, sofern Sie dieses mindestens 3 Tage vor der Anreise bestellt haben. Für Ferienobjekte in Dänemark erfolgt die Verbrauchskostenabrechnung im Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03 auf der Grundlage der entweder von Ihnen oder dem Hauseigentümer ermittelten Zählerstände, wohingegen im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. die von dansommer ermittelten Zählerstände für die Verbrauchskostenabrechnung maßgeblich sind. Innen-Swimmingpools werden für den gebuchten Zeitraum auf 24 Grad vorgewärmt, sofern Sie dieses mindestens 3 Tage vor der Anreise bestellt haben. Das gehört zum hohen Leistungsstandard dieser Qualitätshäuser. Deshalb müssen Sie konsequenterweise auch mit Energiekosten rechnen, die zu diesem Zwecke schon vor Ihrer Ankunft entstanden sind und deren Höhe abhängig ist von Jahreszeit, Wassertemperatur und Größe des Schwimmbeckens. Außen-Swimmingpools werden allerdings nicht vorgewärmt und deren Benutzung kann auch keinesfalls zu jeder Jahreszeit erwartet werden (nähere Hinweise finden Sie in den „Wichtigen Hinweisen“ der jeweiligen Kataloge oder im Internet).
7.2. Telefon: Die Benutzung eines eventuellen hauseigenen Telefons führt ebenfalls zu Verbrauchskosten, welche nach Aufenthaltsende zusammen mit den anderen Verbrauchskosten abgerechnet werden.

8. ABSCHLAGSZAHLUNG UND KAUTION

In einigen Fällen machen dansommer oder Hauseigentümer die Überlassung des Ferienobjektes von der Zahlung eines Abschlages und manchmal sogar einer Kaution abhängig. Abschlag oder Kaution werden entweder zusammen mit dem Gesamtpreis berechnet oder bar bei Schlüsselübergabe verlangt. Die Abschlagszahlung auf die Verbrauchskosten dient der Absicherung des Verbrauchs. Die Kaution dient der Absicherung des Hauseigentümers für den Fall von Beschädigung des Ferienobjekts oder unzureichender Schlussreinigung. Wenn eine Kaution verlangt wird, so ist ihr Umfang abhängig von der Größe des Ferienobjekts, dessen Einrichtung und Zubehör, wie etwa Ruderboot oder Motorboot und der Länge des gebuchten Zeitraumes. Sollten Sie mit dem Hauseigentümer direkt – also über den Vermittlungsumfang von dansommer hinaus – noch andere Absprachen treffen, zum Beispiel für einen Außenbordmotor, so darf der Hauseigentümer auch dafür eine Kaution verlangen.
Den Mietunterlagen entnehmen Sie bitte die Höhe des zu zahlenden Abschlages oder der Kaution, wenn diese nicht ohnehin in der Hausbeschreibung angegeben wird. Sowohl Abschlag als auch Kaution werden spätestens 4 Wochen nach Ihrer Abreise abgerechnet. Dabei werden auch eventuell verursachte Schäden oder Mängel einer von Ihnen durchzuführenden Endreinigung gegengerechnet, wobei in einem solchen Fall noch eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Sollte sich als Folge der Aufrechnung eine Forderung ergeben, so wird Ihnen diese in Rechnung gestellt. Hat hingegen dansommer weder Abschlag noch Kaution im Vorwege verlangt, werden die Verbrauchskosten nach Vertragsende in Rechnung gestellt. Im Falle einer Jugendgruppe (definiert in § 2.2) oder bei allen anderen Gruppen von mehr als 6 Personen (außer Familien und Paaren) darf dansommer oder der Hauseigentümer oder sein Repräsentant eine erhöhte Kaution in Höhe von EUR 475 pro Bettplatz fordern, oder wenn das Ferienobjekt länger als 14 Tage oder zu einem anderem als dem Urlaubszweck angemietet wird. Ebenso kann die Bezahlung von einer oder mehreren Hausreinigungen verlangt werden, was von der Länge des gebuchten Zeitraumes abhängt.

9. ENDREINIGUNG

Bitte hinterlassen Sie als Mieter das Ferienobjekt in aufgeräumtem und gut gereinigtem Zustand. Vergessen Sie insbesondere nicht die Reinigung des Kühlschranks, des Gefrierschranks, des Herdes, des Außengrills und der sanitären Einrichtungen. Hinterlassen Sie also das Ferienobjekt in dem Zustand, in dem Sie selber es vorzufinden wünschen. Wird das Ferienobjekt nicht ordnungsgemäß geräumt oder unzureichend gereinigt hinterlassen, werden diese Mängel bei der Verbrauchskostenabrechnung berücksichtigt. Natürlich können Sie stattdessen auch eine Endreinigung gegen Bezahlung entweder bei dansommer oder dem Hauseigentümer bestellen. Aus Haftungsgründen dürfen Sie die Reinigungsarbeiten jedoch nicht auf andere Dritte übertragen. Auch wenn Sie eine Endreinigung bestellt haben, müssen Sie gleichwohl den letzten Abwasch machen, die Spülmaschine und den Kühlschrank leeren, den Backofen und den Außengrill reinigen und im Ferienobjekt selbst als auch außerhalb aufräumen. Im Falle einer Jugendgruppe (definiert in § 2.2) darf dansommer oder der Hauseigentümer oder sein Repräsentant verlangen, dass Sie eine obligatorische Endreinigung bestellen und darf eine erhöhte Kaution in Höhe von EUR 475 pro Bettplatz dann fordern, wenn das Ferienobjekt länger als 21 Tage angemietet wird, und kann eine Zwischenreinigung nach den ersten 14 Tagen und alsdann nach jeder weiteren Woche verlangen.

10. SCHÄDEN

Bitte behandeln Sie das Ihnen anvertraute Ferienobjekt pfleglich und geben Sie es bei Abreise in dem Zustand zurück, in dem Sie es bei Anreise vorgefunden haben. Gewöhnlicher Verschleiß als Folge bestimmungsgemäßer Nutzung darf natürlich vorkommen. Sie sind jedoch gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden verantwortlich, die am Haus innen und außen während des gebuchten Zeitraumes entstanden sind und die durch Sie als auch diejenigen Personen verursacht worden sind, denen Sie den Zugang zum Ferienobjekt ermöglicht haben. dansommer stellt Sie allerdings von der Haftung für Kleinschäden bis zum Betrag von EUR 135 frei, wenn Sie diese Schäden noch vor Ihrer Abreise auf dem im Ferienobjekt ausliegenden Schadensformular mit Unterschrift angegeben haben (das Schadensformular kann sich auch auf der Rückseite des Verbrauchszettels befinden). Diese Freistellung entfällt jedoch dort, wo Sie eine Kaution bezahlen mussten, da dansommer den Schaden in diesem Fall nicht übernimmt. Desungeachtet müssen generell Schäden am Haus innen und außen unverzüglich entweder dansommer oder dem Hauseigentümer oder seinen Repräsentanten mitgeteilt werden. dansommer wiederum wird sich auf eventuelle Beschädigungen nur innerhalb von 4 Wochen nach Abreise berufen, wenn diese entweder im Schadensformular benannt wurden oder bei gehöriger Sorgfalt hätten erkannt werden können – es sei denn, es habe der Mieter arglistig gehandelt. dansommer kontrolliert nach jedem Mieterwechsel das Ferienobjekt innen und außen auf Mängel und Schäden und unzureichende Reinigung.

11. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE

Das Ferienobjekt wird Ihnen mangelfrei übergeben. Sofern Sie gleichwohl unzureichende Reinigung, Schäden oder Mängel feststellen sollten, obliegt es Ihnen, diese Umstände unverzüglich zu reklamieren, da anderenfalls von einer mangelfreien Übergabe des Ferienobjekts ausgegangen wird und das Reklamationsrecht damit verwirkt ist. Vor allem müssen Reinigungsmängel so schnell wie möglich angezeigt werden. Andere Schäden und Mängel sind spätestens 72 Stunden nach Einzug in das Ferienobjekt anzuzeigen. Dabei haben Sie sich entweder an den Hauseigentümer oder seinen Repräsentanten zu wenden oder aber an das örtliche Servicebüro von dansommer. Bei Kontaktaufnahme außerhalb der Geschäftszeiten kann die Hotline +45 97 97 57 57 benutzt werden. Sie müssen sich hierbei den Namen des Sachbearbeiters von dansommer notieren. Eine Reklamation per E-Mail ist nicht möglich. Unternehmen Sie derweil dringend alles zur gebotenen Schadensminderung. Der Hauseigentümer oder sein Repräsentant haben ebenso wie dansommer das Recht zur Beseitigung der Mängel. Dazu müssen Sie wiederum eine angemessene Frist einräumen. Reisen Sie jedoch vorher ab, so geschieht das auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Sie laufen damit also Gefahr, Ihre gesamten Gewährleistungsrechte allein deshalb zu verlieren, weil Sie keine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt haben. dansommer darf Ihnen im Zuge einer Nachbesserung nach eigenem Ermessen auch ein qualitätsmäßig gleichwertiges Alternativhaus zur Verfügung stellen. Sollten Sie sich durch die stattgefundene Nachbesserung nicht zufrieden gestellt sehen, so müssen Sie Ihre Forderungen spätestens 14 Tage nach Vertragsende gegenüber dansommer schriftlich geltend machen. Wenden Sie sich dabei bitte an dansommer A/S, z. H. Kundenservice, Virumgårdsvej 27 in DK-2830 Virum oder aber per E-Mail an kundeservice(a)dansommer.dk. Im Rahmen eines Schadensersatzes werden nur direkte Schäden erfasst, hingegen keine Folgeschäden. Sowohl für diese als auch immaterielle Schäden haften weder dansommer noch der Hauseigentümer noch dessen Repräsentant.

12. dansommer ALS VERMITTLER

Eigentümer des Ferienobjektes ist nicht dansommer, sondern der Hauseigentümer. dansommer stellt Ihnen das Ferienobjekt im Auftrag des Hauseigentümers und auf Nutzen und Gefahr des Hauseigentümers zur Verfügung. Sollte eine Nutzung des gebuchten Ferienobjekts aus solchen Gründen unmöglich werden, auf die dansommer keinen Einfluss nehmen kann, so darf dansommer den Vertrag gegen Rückerstattung aller bereits gezahlten Gelder annullieren. Das betrifft Fälle, wo der Hauseigentümer in Insolvenz gerät oder in sonstiger Weise vertragsbrüchig geworden ist. Nach eigenem Ermessen kann dansommer Ihnen in diesem Fall jedoch stattdessen ein Alternativhaus in der gleichen Gegend zum gleichen Preis zur Verfügung stellen.

13. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Im Falle von Uneinigkeiten wird der Fall an die Gerichtsbarkeit des Gebietes, in dem sich das Ferienobjektbefindet, weitergeleitet. Die Streitigkeiten werden dabei entsprechend dänischer Rechtsprechung, die zwischen den Vertragspartner gilt, reguliert.

14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE

14.1 Wenn dansommer und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder –rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks oder Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl dansommer als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder dansommer noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist dansommer zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden, mindestens jedoch mit EUR 75, einschliesslich der Buchungskosten.
14.2 Weder dansommer noch der Hauseigentümer haften für veränderte Umstände, welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammen hängen. dansommer und der Hauseigentümer haften auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaubs oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von z.B. Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften, Einrichtungen usw., geänderten Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens einschließlich von Schwimmverboten, geänderte Fischerei- und Angelerlaubnissen und geänderten Wetterbedingungen beispielsweise Überflutungen, Waldbränden und Dürre.
14.3 Weder dansommer noch der Hauseigentümer haften für Fälle von Insektenbefall in der Ferienimmobilie oder auf den Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Mieters.

15. WEITERE BESTIMMUNGEN

15.1. Auf diese Buchungsbedingungen findet das Widerrufsrecht nach Maßgabe des Gesetzes keine Anwendung.
15.2. Wenn der Mieter einen gesonderten schriftlichen Vertrag mit dansommer abschließt, der in einem oder mehreren Punkten von den normalen Mietbedingungen abweicht, bleiben die übrigen Bedingungen der normalen Mietbedingungen von dansommer davon unberührt.
15.3. Die Ferienobjekte werden nach Maßgabe der Buchungsfolge zur Verfügung gestellt.
15.4. dansommer ist nicht verantwortlich, und kann nicht verantwortlich gemacht werden, für Druckfehler, Übertragungsfehler, offensichtliche Irrtümer sowie offensichtliche Rechenfehler, insbesondere bei der Preisauszeichnung.
15.5. dansommer erstellt die Hausbeschreibungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Da es sich aber stets um private Ferienobjekte handelt, können sich in der Wirklichkeit Änderungen ergeben, die von der Hausbeschreibung abweichen. Hierfür kann dansommer keine Verantwortung übernehmen.
15.6. dansommers Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen mit Anreise im Zeitraum 09.01.2021 bis 08.01.2022.
15.7. Die Buchung eines Ferienobjekts mit Anreise im Zeitraum ab 08.01.2022 wird auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt, die erst im Januar 2022 vorliegen werden.
15.8. Jedwede gewerbliche Nutzung, darunter das komplette oder teilweise Nachdrucken oder Kopieren von Marketinginhalten in Katalogen oder im Internet, ist entsprechend der geltenden Gesetzgebung verboten.
15.9. Sie bestätigen uns hiermit im Übrigen, dass Sie die „Wichtigen Hinweise“ im Katalog oder auf unserer Webseite gelesen haben, welche ebenso zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören – und damit bei Buchung ebenfalls Vertragsgrundlage werden.

dansommer DATENSCHUTZPOLITIK – IHRE RECHTE

Der Datenverantwortliche ist das dänische Unternehmen dansommer A/S, Virumgårdsvej 27 in DK-2830 Virum. Ihre Hinweise zu diesem Thema senden Sie bitte schriftlich an datainformation(a)dansommer.com.
dansommer verarbeitet alle von Ihnen bei Buchung benannten Daten, weil sie der Vertragsabwicklung dienen und Ihnen allein dadurch die Nutzung des gebuchten Ferienobjekts ermöglicht wird. dansommer verarbeitet diese Daten auch deshalb, um Ihnen auch danach gute Produkterlebnisse zu ermöglichen. Nach Abschluss Ihrer Reise werden die Daten deshalb aufbewahrt, weil dansommer davon ausgeht, dass Sie auch in Zukunft ein Ferienobjekt über uns buchen werden. Sie können somit von Zeit zu Zeit die Übersendung von Angeboten durch dansommer erwarten. Sie haben das Recht, von dansommer die Unterlassung solcher Zusendungen zu verlangen. Wenden Sie sich dann bitte schriftlich an datainformation(a)dansommer.com.
dansommer verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie übermitteln, wenn Sie bei uns ein Gästeprofil erstellen, um Ihnen Ihre Buchungsinformationen zur Verfügung zu stellen. dansommer verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der „Welcome Home-Umfrage“ übermitteln und verwendet sie zur Verbesserung unseres Kundenservices. Gelegentlich teilen wir Ihr Feedback mit dem Eigentümer, damit der Eigentümer Ihr Feedback auch in Bezug auf sein Ferienobjekt nutzen kann. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Basis unseres Interesses, den bestmöglichen Kundenservice zu erbringen. Gelegentlich nutzen wir Kundenbewertungen im Zusammenhang mit Marketing auf unseren digitalen Plattformen und in sozialen Medien. Ihr Vorname und Ihr Wohnsitzland werden im Zusammenhang mit Ihren Bewertungen angezeigt. Diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf unserem Interesse, anderen Gästen Informationen über das Ferienobjekt und das Reiseziel zur Verfügung zu stellen und für unsere Leistungen zu werben. dansommer benötigt einige Ihrer Daten auch für statistische Zwecke und zur Verbesserung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung unserer Produkte. In anonymisierter Form geben wir mitunter E-Mail-Adressen weiter an beispielsweise Facebook oder Google, damit auch diese ein Interesse für unsere Produkte, Dienstleistungen und Konzepte wecken können, indem sie Anreiz schaffen, unsere Webseite zu besuchen. Wir nutzen Ihre Daten weiterhin bei Bewertungs-Plattformen, etwa Trustpilot. So kann es geschehen, dass Sie gebeten werden, eines der über uns gebuchten Ferienobjekte oder unsere Dienste zu bewerten. Wir rechtfertigen diese Datenverwendung damit, dass wir unsere Produkte passgerecht auch auf Ihre Bedürfnisse abstimmen wollen. Sie haben auch hier das Recht, dansommer jederzeit die Verwendung Ihrer Daten zu diesem Zweck zu untersagen.
dansommer gibt Ihre Daten, soweit erforderlich, an den jeweiligen Hauseigentümer oder andere Firmen innerhalb des dansommer-Konzerns oder an die örtlichen Service-Büros oder Reinigungsunternehmen oder Kreditkartenfirmen oder Versicherungen oder Behörden weiter, soweit dieses der Vertragserfüllung oder der Sicherheit des Bezahlweges dient oder wenn gesetzliche Vorschriften das verlangen.
dansommer verarbeitet Ihre Daten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, aber auch hier nur soweit dies notwendig ist und das hohe europäische Datenschutzniveau gesichert ist. Weitere Informationen erhalten Sie auf Ihre Anfrage schriftliche an datainformation(a)dansommer.com. dansommer bewahrt Ihre Daten solange auf, wie es der Vertrag erfordert oder geltende Rechtsnormen es verlangen. Sie haben das Recht auf Information darüber, über welche Ihrer Daten wir verfügen und können darüber auch eine Kopie erhalten. Auch dürfen Sie eine Änderung unrichtig gewordener Daten verlangen, ebenso eine Löschung, wenn der Rechtfertigungsgrund der Vertragserfüllung entfallen ist oder die Aufbewahrung aus anderen Gründen gegen das Gesetz verstößt. Und selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden.

dansommer DATENSCHUTZPOLITIK – IHRE PFLICHTEN

Im Zusammenhang mit Ihrer Buchung werden auch Sie, soweit notwendig, Personendaten erhalten – etwa die des Hauseigentümers. Auch Sie müssen zusammen mit dansommer das geltende Datenschutzrecht beachten: Die Ihnen bekannt gemachten Daten sind allein für Sie bestimmt und müssen mit Diskretion behandelt werden. Sie dürfen Dritten nicht in die Hände fallen, sind gegen Verlust, Vernichtung und Beschädigung zu schützen und nach Reiseende zu vernichten.

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dansommer ist Mitglied der Feriehusudlejernes Brancheforening, einer Schiedsstelle, die Klagen von Mietern zu Ferienobjekten, die in Dänemark gelegen sind, behandelt, die keine zufriedenstellende Lösung mit dem Vermittlungsbüro erreichen konnten. Darüber hinaus aber nimmt dansommer an keinerlei Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Weitere Informationen finden Sie unter fbnet.dk oder unter:

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