Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

 

die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam, in den Vertrag einbezogen und im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma dk-ferien Ferienhausvermittlung Birgit Hoffmann, Spechtweg 16, 22926 Ahrensburg, Telefon: 04102/1355, Fax: 04102/58119, - nachstehend „dk-ferien“ abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch.


1. Stellung und Leistungen von dk-ferien, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. dk-ferien bietet im Internet und in ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich Verträge mit den genannten Eigentümern an. dk-ferien hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §651a Abs. 2 BGB, nichts anderes ergibt.

1.2. Die Rechte und Pflichten von dk-ferien

ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§675, 631ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch dk-ferien als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.


2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann per E-Mail, Fax oder Post mit dem handschriftlich unterschriebenen Buchungsformular von dk-ferien erfolgen.

2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch dk-ferien, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche dk-ferien als Vertreter des Eigentümers erstellt.


3. Zahlungsabwicklung

3.1. dk-ferien ist hinsichtlich der Zahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss (Versand der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist, beträgt diese 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von sieben Tagen an dk-ferien zu bezahlen, wobei dk-ferien der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. (Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Überweisungszeiten.) Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3. Geht die Anzahlung bei dk-ferien nicht innerhalb dieser Frist ein, ist dk-ferien berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2. zu berechnen.

3.4. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto von dk-ferien zu überweisen. Geht die Restzahlung bei dk-ferien nicht innerhalb dieser Frist ein, ist dk-ferien berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2. zu berechnen. Auch wenn der Eigentümer zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objekts und die vertraglichen Leistungen.


4. Rücktritt durch den Kunden

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von dk-ferien vermittelten Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an dk-ferien zu richten ist.

4.2. Die Eigentümer/Vermieter können durch dk-ferien als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es dem Kunden unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine Kosten oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 50.Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.

b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 49. und 30.Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.

c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29.Tag und dem Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.

4.3. Rücktrittskosten können – abweichend von den Pauschalen – konkret berechnet werden und können dadurch höher als die Pauschalen sein.

4.4. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch dk-ferien, kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer/s widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt/en oder ihrem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

4.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen. Dies kann mit der der Buchungsbestätigung beigefügten Zahlkarte der ERV Europäische Reiseversicherung AG oder über den Link auf der Webseite von dk-ferien geschehen.


5. Rücktritt durch den Eigentümer

5.1. Wird die Vertragsdurchführung wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt bei Vertragsabschluss erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch dk-ferien, wie auch der Kunde den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651j Abs.1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.

5.2. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. seine örtlichen Bevollmächtigten oder dk-ferien als sein Vertreter, kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn der Kunde oder seine Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; dk-ferien muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt, einschließlich eventueller von dem Eigentümer gutgeschriebener Beträge.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von dk-ferien zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.


7. Kaution

7.1. Vier Wochen vor Bezug, bei einigen Objekten erst bei Schlüsselübergabe, ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe und Zahlungsfälligkeit sich aus der Buchungsbestätigung ergibt. Die Kaution ist an dk-ferien als Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters zu bezahlen. Ein Kautionsverhältnis mit dk-ferien wird nicht begründet.

7.2. Die Kaution dient zur Absicherung des Eigentümers bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung, nicht gezahlten Nebenkosten oder anderen durch den Kunden zu vertretenen entstandenen Kosten. Weist das Objekt bei der Rückgabe vom Kunden zu vertretende Schäden auf, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, daraus entstehende Kosten gleichfalls von der Kaution in Abzug zu bringen.

7.3. Die Kaution wird, sobald das Objekt vom Eigentümer/Vermieter oder seinem Vertreter als ordentlich übergeben an dk-ferien gemeldet wurde sowie sämtliche entstandene Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich auf ein vom Kunden zu benennendes Konto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut überwiesen.

7.4. Eine Verrechnung zwischen Kautionsguthaben und Nebenkosten- bzw. Schadensersatzforderungen des Eigentümers/Vermieters ist ausgeschlossen.


8. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften

8.1. dk-ferien unterrichtet deutsche Kunden, an die sich das Leistungsangebot von dk-ferien richtet, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in etwaigen schriftlichen Angebotsunterlagen und in den über die Internetpräsenz von dk-ferien zugänglichen „Tipps und Tricks“ sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

8.2. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft; dk-ferien trifft diesbezüglich keine Auskunftspflicht.

8.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Einhalten aller Einreisevorschriften, das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn dk-ferien schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dk-ferien

Mängel der Vermittlungsleistung von dk-ferien sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und dk-ferien ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.


10. Haftungsbeschränkung

10.1. Die vertragliche Haftung von dk-ferien als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von dk-ferien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder dk-ferien für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit der vermittelten Leistung stehen, sowie für Schäden, die dem Kunden oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtung entstehen, haftet dk-ferien nicht, es sei denn, dass dk-ferien eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt.


11. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter

11.1. dk-ferien weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Kunde riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.

11.2. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder an seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens des Kunden entstehen, empfiehlt dk-ferien dringend, wenn der Kunde solche Schäden beim Bezug des Objekts oder später feststellt, diese dem Eigentümer/Vermieter gegenüber auch dann unverzüglich anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von ihm verursacht wurden oder für ihn nicht störend sind.

11.3. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, und die überzähligen Personen haben das Objekt unverzüglich zu verlassen.

11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

11.5. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vermerkt ist, in der Buchungsbestätigung entsprechend bestätigt ist und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind. Betten, Sofas und Poolräume sind den Zweibeinern vorbehalten.

11.6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus während des Aufenthaltes regelmäßig zu säubern und bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, putzen der Sanitäreinrichtungen, Fenster putzen, Staub wischen, Möbel, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere „Fremdkörper“ aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden.

11.7. In vielen Häusern kann die Endreinigung (Kücheneinrichtung, Geschirr, Küchengegenstände und -geräte müssen jedoch immer vom Kunden selbst gereinigt werden) gegen Zahlung einer Pauschalgebühr vom Eigentümer bzw. von Servicepersonen übernommen werden.

11.8. Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.


12. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dk-ferien

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Vermittlungsleistung von dk-ferien hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es ist hierfür die Schriftform (Fax oder Post) zu wählen.

12.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegungszeit des vermittelten Objekts, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen dk-ferien begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

12.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Eigentümer/Vermieter des Objekts.

12.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.


13. Verjährung

13.1. Ansprüche des Kunden gegenüber dk-ferien, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr.

13.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde als Anspruchsteller sowie dk-ferien als Anspruchsgegner von den Umständen, die den Anspruch gegen dk-ferien begründen, Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten.

13.3. Schweben zwischen dem Kunden und dk-ferien Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder dk-ferien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


14. Gerichtsstand

14.1. Der Kunde kann dk-ferien nur an deren Sitz verklagen.

14.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dk-ferien und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.3. Für Klagen von dk-ferien gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dk-ferien maßgebend.

 


Stand: 02.04.2008 - 2010

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dk-ferien Ferienhausvermittlung, Ahrensburg, und RA

Rainer Noll, Stuttgart.